Unsere hochwertige Kurbelwelle für die M53-Motoren der alten Baureihe ist drehzahlfest bis 15.000 U/min und eignet sich ideal für leistungsorientierte Anwendungen. Das Pleuel wird, wie bei Rennkurbelwellen üblich, unten mit Anlaufscheiben geführt. Wichtig: Am Kolben dürfen keinesfalls Anlaufscheiben verbaut werden, da das Pleuel oben mit einem breiteren Nadellager ausgestattet ist, um eine optimale Ausrichtung zu gewährleisten.
Hinweis zur Nadellagerwahl:
Um das passende Nadellager zu bestimmen, messen Sie bitte den Innenabstand zwischen den Kolbenaugen:
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Bei Standard-50ccm-Kolben beträgt dieser Abstand in der Regel 15 mm. Verwenden Sie hier ein Nadellager der Größe 12x17x15.
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Bei größeren Kolben liegt der Abstand meist bei 16 mm. Hier empfehlen wir ein Nadellager der Größe 12x17x16.
Unser Pleuelauge hat stets einen Durchmesser von 17 mm.
Auswuchtungen:
Um eine optimale Laufruhe für verschiedene Motorenkonfigurationen zu gewährleisten, bieten ist die Kurbelwelle folgend Ausgewuchtet:
Wichtiger Hinweis:
Bei unseren S50-Rennkurbelwellen müssen beidseitig Wellendichtringe der Größe 20x47x7 (z. B. vom S51) anstelle von 22x47x7 verwendet werden.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel ist ausschließlich für Rennsport- oder Sammlerzwecke (Show & Shine) bestimmt und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der Einbau oder die Anbringung dieses Teils führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Einzelabnahme durch einen anerkannten Sachverständigen (z. B. von DEKRA, TÜV oder GTÜ) erfolgen, um eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel kein E-Prüfzeichen besitzt und somit nicht im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist.
Hinweis zur Einzelabnahme:
Eine Einzelabnahme ist erforderlich, wenn Fahrzeugteile ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Teilegutachten verbaut werden. Dabei prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nach dem Umbau. Ohne diese Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis, was auch den Versicherungsschutz beeinflussen kann. Die Kosten für eine Einzelabnahme variieren je nach Umfang der Änderungen und können mehrere hundert Euro betragen.
Wichtige Hinweise:
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Erlöschen der Betriebserlaubnis: Durch den Einbau nicht genehmigter Fahrzeugteile erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies kann zu Bußgeldern, Fahrverboten und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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Eintragungspflicht: Ohne entsprechende Eintragung dürfen solche Fahrzeugteile nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Es ist ratsam, vor dem Einbau Rücksprache mit einem Sachverständigen zu halten.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, um einen sicheren und legalen Betrieb im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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